AGB
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit dr book ®. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich bestätigt wird.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Der dr book ® erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes - sofern nicht anderweitig festgelegt – sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtgesetzes (UrhG). 2.2 Die Arbeiten von dr book ® sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne Zustimmung von dr book ® dürfen die Arbeiten nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes Medium) bedürfen der Einwilligung von dr book ®. 2.4 Die Werke von dr book ® dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.
2.5 Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein Mit-Urheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.6 Über den Umfang der Nutzung steht dr book ® ein Auskunftsanspruch zu.
2.7 Der Auftraggeber erteilt dr book ® mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten
Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.
3. Haftung und Gewährleistung
3.1 Die von dr book ® erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
3.2 Der Auftraggeber stellt dr book ® von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende
Leistung von dr book ® auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
3.3 Eine Haftung für die Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von dr book ® nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
3.4 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. dr book ® übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
3.5 Die Freigabe der Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an dr book ® , stellt er dr book ® von der Haftung frei.
3.6 Wenn dr book ® auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet dr book ® nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
3.7 Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet dr book ® bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
3.8 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von dr book ® nicht ausgeschlossen.
3.9. Um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, ist zu beachten, dass jeder unserer Arbeitsschritte im Designprozess (Entwurf und Finalversion) 7 Werktage nach Lieferung als abgenommen gilt. D.h. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung unserer Leistungen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen. Für etwaige Anpassungen entstehen Mehrkosten.
4. Angebote, Preise, Materialien
4.1 Die Angebote der dr book ® verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch dr book ® werden diese für dr book ® verbindlich.
4.2 dr book ® setzt voraus, dass der Auftraggeber zur Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials (Fotos, Grafiken, Texte etc.) berechtigt ist.
4.3 dr book ® kann Veränderungen im größeren Stil während der Erstellungsphase, die auf Wunsch des Kunden gefertigt werden und die anfangs nicht eingeplant wurden gesondert berechnen. Selbiges gilt für unvorhergesehene Arbeiten.
4.4. Mehrkosten: Im Falle von Einsätzen am Wochenende bzw. an Feiertagen gelten folgende Zuschläge zum vereinbarten Tagessatz:
▪ Samstag: 50%
▪ Sonn- und Feiertage: 100%
5. Gestaltungsfreiheit
5.1 Für dr book ® besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
5.2 Die dr book ® überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
5.3 dr book ® legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren sind.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach § 6 TdG).
5.5 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt entsprechend für Verweise des Auftraggebers auf solche Inhalte Dritter („Hyperlinks“). Eine rechtliche Prüfung durch dr book ® findet nicht statt. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
6. Zahlung, Zahlungsverzug
6.1 Mit Erteilung des Auftrags wird nach Absprache eine Abschlagszahlung fällig, die sich aus der Hälfte der Auftragssumme bemisst, sofern dies nicht gesondert in einer Auftragsbestätigung zwischen dem Auftraggeber und dr book ® festgelegt wird. Der Restbetrag wird bei der Übergabe des Werkes fällig.
6.2 Zahlungsvorgänge erfolgen ausschließlich per Banküberweisung auf ein von dr book ® genanntes Geschäftskonto.
6.3 Die Zahlungen von Rechnungsbeträgen haben, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, innerhalb von 8 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.
6.4 Die Hosting- oder sonstige Lizenzgebühren sind monatlich zum dritten Werktag eines Monats zu entrichten und fällig. Die Höhe und die Art der Hosting- oder sonstigen Lizenzgebühren richten sich nach dem Umfang der zur Verfügung gestellten Pakete, der einzelnen Module und Systeme und sind gesondert vertraglich vereinbart.
6.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dr book ® berechtigt, sämtliche Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist trotzdem dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte zu entrichten.
6.6 Sollte eine Dienstleistung durch die dr book ® nicht rechtzeitig erbracht oder ein Produkt nicht geliefert werden
können, informiert die dr book ® den Auftraggeber bzw. Kunden und erstattet nach Absprache etwaige vorher geleistete Zahlungen zurück.
7. Vertragsdauer, Kündigung
7.1 Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Wartung,- Hosting- oder sonstige Verträge werden für die Dauer von sechs Monaten, sollte nicht anderes in den jeweiligen Verträgen gesondert vereinbart sein, abgeschlossen. Sie verlängern sich jeweils um weitere sechs Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Kalenderwochen zum jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von dr book ® jederzeit fristlos gekündigt werden.
8. Preise
Alle in Angeboten oder Vereinbarungen genannten Preise verstehen sich rein netto und zzgl. der derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese nicht gesondert gekennzeichnet ist.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die AGB samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist der Sitz von dr book ®, wenn der Auftraggeber eingetragener Kaufmann, oder eine juristische Person öffentlichen Rechts ist. Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anlage B: Dienstleistungsbedingungen
1. Dienstleistungen
dr book ® führt Dienstleistungen aus und stellt Arbeitsergebnisse her, wie sie in der Arbeitsbeschreibung (Statement of Work – SOW) niedergelegt sind. Diese werden auf diese Vereinbarung Bezug nehmen und müssen einer Form entsprechen, die von dr book ® festgelegt oder akzeptiert wird. Für alle Änderungen oder Überarbeitungen, die der Kunde oder dr book ® hinsichtlich des Umfangs der Arbeit, der Einstellung, des Zeitplans, der Kosten, oder der Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit den professionellen Dienstleistungen verlangt, wird ein formelles Change Control Verfahren eingesetzt. Nach Einreichung eines Antrages auf Change Control durch dr book ® oder den Kunden nimmt dr book ® unter Zugrundelegung der beantragten Änderung eine Schätzung der Auswirkungen auf Kosten und Zeitplan vor. Diese wird dem Kunden zur schriftlichen Annahme übersandt. Wenn der Kunde den Antrag auf ein Change Control annimmt, führt dr book ® die Dienstleistungen so aus, wie sie darin niedergelegt sind. Nimmt der Kunde den Antrag auf Change Control nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Übermittlung durch dr book ® an, gilt er als nichtig. dr book ® führt die professionellen Dienstleistungen so durch, wie vor dem verlangten Antrag auf Change Control festgelegt waren.
2. Personal
dr book ® behält sich das alleinige Recht vor, über die Bereitstellung von dr book ® Personal zur Erbringung der Dienstleistungen zu bestimmen. Dass die Dienstleistungen erbringende Personal von dr book ® ist und bleibt Personal von dr book ®. dr book ® zahlt das Arbeitsentgelt und andere Leistungen für ihre Arbeitnehmer, einschließlich Lohn, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsunfallversicherung und sämtliche Steuern und Beiträge, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung solcher Arbeitnehmer zu zahlen hat. dr book ® ist berechtigt, bei der Ausführung ihrer Verpflichtungen aus dem einschlägigen SOW Subunternehmer zu beauftragen, sofern dr book ® dem Kunden gegenüber in erster Linie für die Arbeiten ihrer Subunternehmer haftet.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde erfüllt seine im einschlägigen SOW bestimmten Pflichten. Darüber hinaus gewährt der Kunde in einem angemessenen Umfang, damit der Service in der Betriebsstätte des Kunden ausgeführt werden kann, dr book ® ferner Zutritt zu der Betriebsstätte und den Büros, Büroeinrichtung, zu Telefonen, Fernkopierern, Versorgungseinrichtungen, Büromaterial und Kopiergeräten. Wenn im Zusammenhang mit den Dienstleistungen die Notwendigkeit besteht, dr book ® solche Software offen zu legen oder Software nutzen zu lassen oder auf Software zuzugreifen, die dem Kunden per Lizenz oder anderweitig von Dritten überlassen wird oder wurde, sorgt der Kunde dafür, dass die notwendigen Genehmigungen, Lizenzen oder Unterlizenzen erlangt werden, damit dr book ® ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software Dritter erbringen kann. Der Kunde stellt dr book ® insoweit von allen Kosten frei. Der Kunde wird jedem Anspruch, der gegen dr book ® geltend gemacht wird, entgegentreten. Voraussetzung ist, dass der Anspruch darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem vorstehenden Abschnitt nicht nachgekommen ist. Der Kunde trägt die Kosten einer solchen Verteidigung sowie jenen von einem zuständigen Gericht endgültig beschiedenen Schadensersatz und die Anwaltskosten, die auf eine entsprechende Klage zurück zu führen sind oder die aus einem Vergleich herrühren. Voraussetzung ist, dass dr book ® den Kunden unverzüglich schriftlich über die Klage in Kenntnis setzt und es dem Kunden gestattet, die Verteidigung oder die Vergleichsverhandlungen zu übernehmen. Der Kunde ist für eine ohne seine Zustimmung erfolgte Beilegung der Auseinandersetzung, gleich welcher Form, nicht verantwortlich. Dieser Absatz gilt über die Beendigung oder Kündigung dieser Vereinbarung, unabhängig vom Grund, fort.
4. Eigentum an Ergebnissen
4.1 Vorbestehende Software und Technologie
Jede Partei behält alle Rechte an Software, Ideen, Konzepten, Know-How, Entwicklungsinstrumenten, Techniken oder anderem eigenen Material oder Informationen, die sie vor dem Beginn eines professionellen Dienstleistungsprojektes innehatte oder entwickelt hatte oder die sie danach ohne Bezug auf oder Nutzung von den gewerblichen Schutzrechten der anderen Partei erwirbt oder entwickelt.
4.2 Software und Technologie Dritter
Alle Software und Technologie, die eine Partei von einem Dritten lizenziert hat, ist und bleibt Eigentum des Dritten.
4.3 Auf dr book ® Software und Technologie basierende Arbeitsergebnisse unter Beachtung der Rechte oder Beschränkungen Dritter, stehen alle gewerblichen Schutzrechte an oder im Zusammenhang mit allen Arbeitsergebnissen, die von dr book ® nach dieser Vereinbarung entwickelt oder geliefert werden, im Eigentum von dr book ®. Voraussetzung ist, dass diese aus vorbestehender dr book ® Software oder dr book ® Entwicklungsinstrumenten (Tools)bestehen Änderungen daran als Teil der Leistungen entwickelt wurden oder in Arbeiten liegen, die von vorbestehender dr book ® Software oder dr book ® Tools als Teil der Dienstleistungen entwickelt werden.
4.4 Auf der Software und Technologie des Kunden
basierende Arbeitsergebnisse unter Beachtung der Rechte oder Beschränkungen Dritterstehen alle gewerblichen Schutzrechte an oder im Zusammenhang mit Arbeitsergebnissen, die als Teil der Leistungen entwickelt werden und die nicht vorbestehende dr book ® Software, dr book ® Tools oder Veränderungen an diesen oder Arbeiten betreffen, die daraus entwickelt wurden, im Eigentum des Kunden.
4.5 Lizenzerteilung für Arbeitsergebnisse im Eigentum
von dr book ®
Im Hinblick auf die Arbeitsergebnisse, die im Eigentum von dr book ® stehen, wird dem Kunden hiermit eine oder ggf. mehrere Lizenz zur Nutzung der Arbeitsergebnisse als Teil eines Serviceprojekts von dr book ® erteilt. Wenn das Arbeitsergebnis in Software besteht, ist es in Objektcode-Form erstellt. Der Kunde ist autorisiert, die Software zu laden, auszuführen, anzuzeigen, zu speichern oder anderweitig zu nutzen. Bei vollständiger Zahlung des Arbeitsergebnisses ist die Lizenz, die dem Kunden eingeräumt wurde, zeitlich unbeschränkt, gebührenfrei, nichtübertragbar, nicht exklusiv und auf die interne Nutzung der Kopie durch den Kunden beschränkt.
4.6 Auftragsarbeiten
Die Dienstleistungen, die hiernach erbracht werden, stellen keine Auftragsarbeiten nach dem anwendbaren Urheberrecht dar. Das Eigentum an einem Werk unter einem SOW verbleibt bei dr book ® bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Eigentum an einem Arbeitsergebnis, wenn überhaupt, nach dieser Vereinbarung übertragen wird.
4.7 Keine Lizenz an gewerblichen Schutzrechten der anderen Partei Sofern nicht ausdrücklich abweichend in dieser Vereinbarung niedergelegt, werden Lizenzen auf Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder gewerbliche Schutzrechte von keiner Partei gewährt. dr book ® steht es frei, Ideen, Konzepte, Methoden, Prozesse und das Know-how, das während der Ausführung der Dienstleistungen entwickelt oder geschaffen wurde, zu nutzen. Voraussetzung ist, dass dr book ® die gewerblichen Schutzrechte des Kunden oder in dessen Eigentum stehende Information weder nutzt noch darauf Bezug nimmt.
Anlage C: Allgemeine Bedingungen für Support- & Wartungsleistungen für Web-Applikationen
1. Leistungen von dr book ®
Die Einzelheiten der Wartungs- und Unterstützungsleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem technischen Service Level Agreement (SLA). Im Übrigen gilt Folgendes:
1.1 Wartung
dr book ® stellt dem Anwender ohne zusätzliche Kosten Produktaktualisierungen der unterstützten Software in Form von Hotfixes, Patches, Updates und Upgrades zur Verfügung, sobald diese von dr book ® entwickelt und auch anderen Anwendern von dr book ® allgemein zugänglich gemacht werden. Der Anwender ist für die rechtzeitige Installation von Upgrades und Updates selbst verantwortlich falls nicht anders vertraglich vereinbart.
1.2 Unterstützung bei auftretenden Fehlern dr book ® unternimmt die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der unterstützten Software durch kompetentes Personal und gemäß anerkannten Industriestandards. Soweit das SLA keine abweichenden Festlegungen enthält, steht dr book ® für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und übernimmt insoweit auch keine Garantie. „Fehler“ im Sinne dieses Vertrages ist jede vom Anwender gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit der unterstützten Software von der Dokumentation und der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung des Lizenzvertrages abweicht und
• sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder
• Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der unterstützten Software bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.
1.3 Installationsunterstützung
dr book ® unterstützt den Anwender bei Inbetriebnahme der unterstützten Software, Installation von Hotfixes, Patches, Updates und Upgrades, sowie bei der Suche nach geeigneten Providern von Hosting Services, deren Auswahl durch den Anwender erfolgt. Vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind allgemeine Schulungsmaßnahmen.
1.4 Hotline
Sofern vertraglich vereinbart, stellt dr book ® dem Anwender eine Hotline zur Verfügung, um Störungsberichte und Anfragen aufzunehmen und weiterzuleiten. Der Zugang zur Hotline ist über Telefon sowie über E-Mail möglich.
1.5 Informationen
dr book ® stellt bei Bedarf dem Anwender regelmäßig aktuelle Produktinformationen für die unterstützte Software zur Verfügung.
2. Ausnahmen und Einschränkungen; Pflicht zu gesonderter Vergütung dr book ® ist nicht verpflichtet, Wartungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen
• für unterstützte Software, die der Anwender nicht ordnungsgemäß erworben und/oder bei dr book ® nicht registriert und/oder Extensions, Module und Plug-Ins ohne dessen Wissen installiert hat;
• für unterstützte Software die nicht dem aktuellsten Releasestand oder dessen Vorgängerversion mit dem letzten Patch entspricht;
• für die Aktualisierung von anwenderspezifischen Anpassungen, Änderungen und Erweiterungen der unterstützten Software, die ggf. nach einem Upgrade oder Update erforderlich werden;
• bei Fehlern, die auf unzulässige Änderungen oder Anpassungen der unterstützten Software beruhen;
• für andere – von dr book ® hergestellte Software oder
Fremdsoftware – als die unterstützte Software;
• bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der unterstützten Software oder Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der/einer Dokumentation vorgenommen wird/wurde;
• bei jeglichen Hardwaredefekten;
• bei Fehlern, die auf Softwareprodukten oder Systemen anderer Hersteller beruhen, die der Anwender mit der unterstützten Software verbunden hat;
• bei Nutzung der unterstützten Software auf anderen als den in ihrer Dokumentation angegebenen zulässigen oder von dr book ® empfohlenen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
• in Form von Vor-Ort-Einsätzen von dr book ® Mitarbeitern
3. Mitwirkungspflichten; Verantwortlichkeiten des Anwenders
3.1 Allgemein
Der Anwender erbringt alle für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig.
3.2 Fehlermeldung
Der Anwender wird bei einer Fehlermeldung dr book ® unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle, Beispielsausgaben und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
3.3 Schulungen
Dem Anwender wird empfohlen, regelmäßig an entsprechenden Schulungen teilzunehmen, oder sich auf andere Weise das notwendige Wissen zum Einsatz und Betrieb der Software anzueignen.
3.4 Remote Access
Der Anwender stellt dr book ® den Fernzugriff (Remote Access) auf das System her, auf dem die unterstützte Software installiert ist.
3.5 Technische Ansprechpartner
Der Anwender kann maximal zwei technische Ansprechpartner benennen, die auf Seiten des Anwenders für die Lösung von Nutzerproblemen verantwortlich sind. Nur diese benannten technischen Ansprechpartner sind berechtigt, dr book ® im Hinblick auf die Erbringung von Wartungs und Unterstützungsleistungen zu kontaktieren. Sofern kein technischer Ansprechpartner angegeben ist, wird automatisch der Unterzeichner auf Seiten des Anwenders zum alleinigen Ansprechpartner für Wartungs- und Unterstützungsleistungen.
3.6 Kontaktdaten des dr book ® -Supports. Die Wartungs- und Unterstützungsleistungen sind nur für den Anwender und die von ihm lizenzierte unterstützte Software bestimmt. Der Anwender darf diese Leistungen weder an Dritte weitergeben, noch Dritten zugänglich machen. Der Anwender verpflichtet sich, die Kontaktdaten des dr book ® - Supports wirksam gegen unberechtigten Zugriff oder unberechtigte Übermittlung zu sichern. Diese Kontaktdaten dürfen nur den technischen Ansprechpartnern des Anwenders zugänglich gemacht werden.
4. Aussetzung der SLA
Sofern die Mitwirkungspflichten nach Ziff. 3 verletzt werden, ist dr book ® berechtigt, die in Anlage A zum Vertrag genannten Service Level für den Zeitraum auszusetzen, in dem der Anwender seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
5. Leistungsbeschreibung
Für Hotfixes, Patches, Updates und Upgrades gilt die Leistungsbeschreibung der Unterstützen Software gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages entsprechend.
6. Rechteeinräumung
Auf alle Hotfixes, Patches, Updates und Upgrades, die dem Anwender gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages von dr book ® bereitgestellt werden, findet die Rechteeinräumung des Lizenzvertrages entsprechende Anwendung.
7. Rechtsbehelfe bei Nichteinhalten der Service Level
Bei Verletzung der vereinbarten Service Level gelten vorrangig die im SLA festgelegten Sanktionen.
8. Vergütung; Zahlung
8.1 Support- und Wartungsgebühren
Die monatlichen Support- und Wartungsgebühren sind als Gesamtbetrag für ein Vertragsjahr oder per Lastschrifteinzug monatlich im Voraus fällig und zahlbar.
8.2 Aufwandsbezogene Vergütung
Alle übrigen Leistungen von dr book ® werden nach den Dienstleistungssätzen in Anlage A zum Vertrag vergütet und sind mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
8.3 Steuern
Alle Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge und sind zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer zu entrichten.
9. Außerordentliche Kündigung; Wiedereinsetzung
9.1 Kündigung aus wichtigem Grund
Von Ziff. 2 des Software Support- und Wartungsvertrages unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. dr book ® ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Anwender mit der Entrichtung der fälligen Vergütungen in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, der den Betrag von Support- und Wartungsgebühren für zwei Monate erreicht und ihm erfolglos eine letzte Frist zur Zahlung gesetzt wurde.
9.2 Wiedereinsetzung
Wird der Software Support- und Wartungsvertrag vom Anwender gekündigt und fordert der Anwender nachfolgend Wartungs- und Unterstützungsleistungen von dr book ® an, so kann dr book ® nach eigenem Ermessen die vertragsgegenständlichen Leistungen wieder aufnehmen, wenn der Anwender zuvor an dr book ® die zum Zeitpunkt der Wiedereinsetzung gültige jährliche Support- und Wartungsgebühr zuzüglich einer Wiedereinsetzungsgebühr zahlt. Die Wiedereinsetzungsgebühr errechnet sich aus der Anzahl der Jahre oder aus dem Anteil der/des Jahre/Jahres, in denen/in dem der Anwender vertraglich nicht zum Bezug von Support- und Wartungsleistungen berechtigt war, multipliziert mit der zum Zeitpunkt der Wiedereinsetzung gültigen jährlichen Support- und Wartungsgebühr für die Unterstützte Software.
10. Rechte Dritter
10.1 Verletzung von Rechten Dritter
Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Updates und Upgrades Rechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen solcher Rechtsverletzung Ansprüche gegen den Anwender, so wird dr book ® nach ihrer Wahl auf eigene Kosten entweder
• dem Anwender das Recht zur Nutzung der Software verschaffen oder
• die Software so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter verstoßen und mindestens die vertraglichen bedungenen Eigenschaften aufweist oder
• entsprechende Informationen im Code hinterlegen, die auf Rechte Dritter hinweisen (insbesondere bei Open
Source Code) und mindestens die lizenzrechtlichen bedungenen Eigenschaften aufweisen.
10.2 Freistellung; Schadenersatz
Beruht die Forderung des Dritten nicht auf Änderungen der Software durch den Anwender oder der Kombination der Software mit einer nicht von dr book ® gelieferten Software, so wird dr book ® nach eigener Wahl den Anwender verteidigen oder von Schäden, die sich unmittelbar aus einer solchen Forderung ergeben und gegen den Anwender geltend gemacht werden, im Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus Ziff. 11 freistellen und schadlos halten. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Verletzung von Rechten Dritter nicht von dr book ® zu vertreten ist.
10.3 Verfahren
Falls Dritte Schutzrechte gegen den Anwender geltend machen, unterrichtet er dr book ® hiervon unverzüglich schriftlich. Der Anwender ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern dr book ® dem Anwender mitteilt, dass sie sich gegen den Anspruch nicht verteidigen wird.
10.4 Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter beträgt 12 Monate ab Lieferung des Upgrades oder Updates.
11. Haftung
dr book ® haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
11.1 Unbeschränkte Haftung
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet dr book ® unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften
11.2 Wesentliche Vertragspflichten
Für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten haftet dr book ® nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht. Soweit sich aus Ziff.
11.3 nichts anderes ergibt, haftet dr book ® allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
11.4 Beschränkte Haftung
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von dr book ® auf den Betrag, welcher 30 % der vereinbarten Vergütung proVertragsjahr unter diesem Vertrag entspricht. Eine Haftung für den Fall eines Datenverlusts und der Datenverschlechterung ist ausgeschlossen.
11.5 Verjährung
Nach dieser Ziff. 11 bestehende Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
12. Datenschutz
12.1 Allgemeines
Im Zuge von Wartungs- und Unterstützungsleistungen kann dr book ® Zugang zu personenbezogenen Daten des Anwenders haben. Bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist dr book ® nach § 11 BDSG verpflichtet, ausschließlich den Weisungen des Anwenders zu folgen. Die Weisung bedarf der Schriftform. Für die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen ist der Anwender verantwortlich.
12.2 Berechtigungen
dr book ® darf Zugriffsberechtigungen für die ihm zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeiter in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Sollte ein Mitarbeiter von dr book ® aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.
12.3 Kopien; Aufzeichnungen
dr book ® verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den ihr zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder die Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind.
12.4 Unzulässige Verwendung der Daten Außerhalb von Weisungen darf dr book ® die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten ermöglichen.
12.5 Anfragen Betroffener
Ist der Anwender aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Einzelperson verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird dr book ® den Anwendern dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen, vorausgesetzt, der Anwender hat dr book ® hierzu schriftlich aufgefordert und sich bereit erklärt, die anfallenden Kosten zu tragen.
12.6 Verpflichtung auf das Datengeheimnis
dr book ® ist verpflichtet, ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
13. Vertraulichkeit
13.1 Umfang
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, diesen Vertrag und die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen
gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.
13.2 Abgrenzungen
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
• nachweislich die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird,
• bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
• bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
• bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.
13.3 Vorbehalt der Rechteeinräumung
Durch diese Ziff. 13 oder durch die gegenseitige Mitteilung von Informationen, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, werden keine Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs- oder sonstigen Rechte eingeräumt.
13.4 Offenlegungspflichten
Das Offenlegungsverbot gemäß vorstehender Ziff. 13.1 gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden.
13.5 Dauer der Vertraulichkeitsbindung
Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 1 Jahr fort. Hinsichtlich des Schutzes von
personenbezogenen Daten gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.
13.6 Vorbehalt datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Die Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz nach Ziff. 12 dieses Vertrages bleiben unberührt.